FAQ
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!
Mit welchem Roller dürfen Sie fahren?
Gibt es eine Winterreifenpflicht?
Für einspurige Kraftfahrzeuge, wie z. B. Motorroller und Motorräder, gilt keine Winterreifenpflicht. Weitere Informationen finden Sie beim ADAC.
Zweitakter oder Viertakter – worin unterscheiden sich die beiden Motortypen?
Ende 2020 wird die Produktion der meisten Zweitakter eingestellt, da sie die gesetzlichen Vorgaben der neuen Abgasnormen nicht erfüllen. Grundsätzlich lässt sich sagen:
- Zweitakter sind leistungsfähiger und haben eine bessere Beschleunigung bei einer kompakteren Bauweise. Außerdem wird neben Benzin auch Öl im Motor verbraucht und muss daher häufiger nachgefüllt werden. Das Benzinölgemisch wird auch nicht so „sauber“ verbrannt. Der Sound von Zweitaktern ist das unverkennbar blecherne Knattern.
- Viertakter sind in der Anschaffung meist teurer, im Verbrauch allerdings sparsamer und damit auch umweltfreundlicher. Bei längeren Standzeiten springen sie besser an. Der Sound ist tiefer und dumpfer.
Gibt es Kindersitze und wann brauche ich einen?
Die erste Voraussetzung: Der Motorroller muss für zwei Personen zugelassen sein. Für Kinder unter 7 Jahren muss ein entsprechender Sitz angebracht werden, damit die Füße nicht in die Speichen geraten. Kinder ab 7 Jahren dürfen als Beifahrer mit, wenn sie sich richtig festhalten können und mit beiden Füßen die Fußrasten sicher erreichen.
Welcher Reifenluftdruck ist bei meinem 50/125 ccm Roller optimal?
Vorne sollte der Luftdruck 2,0 bar und hinten 2,5 bar betragen. Die genauen Angaben finden Sie in der Bedienungsanleitung.
Hat mein Roller einen Fahrzeugschein?
50er und 125er haben keinen Fahrzeugschein bzw. keine Zulassungsbescheinigung Teil II, sondern eine Betriebserlaubnis oder die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (kurz: CoC, von engl. „Certificate of Conformity“). Damit wird nachgewiesen, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht.
Holen Sie mein Fahrzeug ab, wenn es nicht läuft?
Im Stadtgebiet Karlsruhe, innerhalb von 5km Entfernung zu unserem Vespa Store bieten wir einen kostenlosen Hol- & Bring-Service an, jeder weitere km wird mit 1 Euro berechnet.
Bieten Sie auch Werkstattersatz-Vespas an?
Ja, während Ihres Werkstattaufenthaltes bieten wir Ihnen kostenfrei eine Ersatz-Vespa an, reservieren Sie diese bitte direkt bei Terminvereinbarung.
Papiere verloren - was tun?
Wir können Zweitschriften von Betriebserlaubnis oder das COC Papier von Piaggio besorgen. Dazu brauchen wir die Fahrgestellnummer (FIN) und Bezeichnung des Fahrzeugs, abgeschrieben vom Fahrzeug oder den Versicherungsschein, Foto vom Typenschild. Kosten ca. € 120,– inkl. der Abfrage beim KBA ( die Abfrage bei der Polizei wird nicht mehr akzeptiert), Ersatzpapieren und Porto Wenn Sie bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung haben darf sie nicht älter als 1 Monat sein.
Wie kann ich bezahlen?
Wir akzeptieren Bargeld oder EC Karten - keine Kreditkarten.